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Kircheneintritt

"Ich sage euch: Ebenso wird auch im Himmel mehr Freude herrschen über einen einzigen, der umkehrt, als über neunundneunzig Gerechte, die es nicht nötig haben umzukehren."

Lk 15,7

Gründe für einen Kirchenaustritt kann es viele geben. Einige Mitglieder sind mit der Kirchensteuer unzufrieden, verärgert über kirchliche Vertreter oder haben sich von der Institution entfremdet.

In vielen Fällen sehnen sich ausgetretene Menschen wieder nach dem Dienst der Kirche und suchen Jesus Christus um ihr Leben auf Ihn auszurichten. Dann ist ein Wiedereintritt jederzeit möglich.

Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Pfarrer oder einen anderen Priester. Nach Gesprächen mit Ihrem zuständigen Seelsorger und einem Antrag beim Bischöflichen Ordinariat Eichstätt erfolgt die Wiederaufnahme und Sie sind wieder vollberechtigtes Mitglied der katholischen Kirche.

Aus der Kirche austreten ist leicht. Eintreten auch!
Hier die wichtigsten Antworten:

  1. An wen muss ich mich wenden, wenn ich in die Kirche eintreten will?
    Entweder an den Pfarrer an Ihrem Wohnort oder an die Kircheneintrittsstellen.
  2. Welche Unterlagen werden benötigt?
    Bringen Sie zum Wiedereintritt bitte Ihren Personalausweis, die Taufurkunde und die Austrittbescheinigung mit.
  3. Werde ich noch einmal getauft?
    Nein, man wird nur einmal getauft, wenn kein berechtigter Zweifel an der
    Gültigkeit der Taufe besteht.
    Die Taufe wird von den großen christlichen Kirchen gegenseitig anerkannt.
    Wenn Sie vorher keiner christlichen Kirche angehört haben, dann werden Sie durch die Taufe in die katholische Kirche aufgenommen.
  4. Und wenn ich zu einer anderen Konfession übertreten möchte…?
    Siehe unter 1., wobei vor dem Übertritt der Austritt aus der Kirche erklärt werden muss, die man verlässt. Das geschieht beim Standesamt am Wohnort.
  5. Was muss ich tun, wenn ich lieber einer anderen Pfarrei als der in meiner Wohnsitzgemeinde angehören möchte?
    Es ist möglich, sich einer „Wunschkirchengemeinde“ anzuschließen.
    Sprechen Sie das direkt bei Ihrem Eintritt an.
  6. Was bespreche ich mit dem Pfarrer?
    Alles, was Sie über Kirche/ Gemeinde, über Glaubens – und Lebensfragen wissen oder austauschen möchten.
  7. Wie kann ich meinen Kircheneintritt feierlich begehen?
    Die Wiederaufnahme geschieht in einer kleinen liturgischen Feier nur mit Pfarrer und dem Eintretenden, wobei auf Wunsch natürlich auch andere dabei sein können.
  8. Was kostet der Eintritt?
    Der Eintritt selbst ist kostenlos, aber als Kirchenmitglied sind Sie – sofern Sie Einkommen haben – kirchensteuerpflichtig. Die Kirchensteuer beträgt 8% von Ihrer Lohn – bzw. Einkommenssteuer.